Die Bundesregierung plant ein neues Vorsorgeinstrument, das besonders für Eltern interessant ist: die Frühstart-Rente. Sie soll Kinder schon ab dem 6. Lebensjahr in die private Altersvorsorge einbeziehen und langfristig helfen Vermögen aufzubauen. Hier erklären wir, wie die Frühstart-Rente geplant ist, wer davon profitiert und worauf Familien achten sollten.
Das Wichtigste in Kürze
Was ist die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist ein geplantes staatliches Förderinstrument für die private Altersvorsorge von Kindern. Ziel ist es, Eltern und Erziehungsberechtigte zu unterstützen, frühzeitig ein Vermögen für ihre Kinder aufzubauen.
- Wer kann teilnehmen? Eltern oder gesetzliche Vertreter von Kindern, die in Deutschland eine Bildungseinrichtung besuchen.
- Wie funktioniert sie? Es wird ein Altersvorsorge-Depot für das Kind angelegt, in das monatlich ein Betrag investiert wird.
- Staatlicher Zuschuss: Geplant sind 10 EUR pro Monat vom Staat.
- Anlageprodukte: Gefördert werden voraussichtlich kapitalgedeckte Produkte wie ETFs, Aktienfonds oder andere staatlich anerkannte Altersvorsorgeprodukte.
Durch den frühen Einstieg profitieren Kinder vom Zinseszinseffekt und können über viele Jahre ein solides Vermögen ansparen. Die Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei, und die Förderung erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Wann startet die Frühstart-Rente?
Die Frühstart-Rente ist noch in der Planungsphase und Teil des aktuellen Koalitionsvertrags. Geplant ist:
- Start: 1. Januar 2026
- Gesetzliche Grundlagen: Werden im Laufe des Jahres 2025 erwartet
- Förderfähige Kinder: Zwischen 6 und 18 Jahren, die eine Bildungseinrichtung in Deutschland besuchen
Ab diesem Zeitpunkt können Eltern oder Erziehungsberechtigte einen entsprechenden Altersvorsorge-Vertrag abschließen und den monatlichen Zuschuss in Anspruch nehmen.
Wer profitiert von der Frühstart-Rente?
Die Förderung richtet sich an Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 18 Jahren, deren Eltern oder Erziehungsberechtigte in Deutschland leben. Besonders profitieren Familien, die frühzeitig ein Vermögen für ihre Kinder ansparen möchten, um langfristig die finanzielle Zukunft zu sichern.
Wie kann die Frühstart-Rente beantragt werden?
Die Frühstart-Rente kann von Eltern, Erziehungsberechtigten oder gesetzlichen Vertretern für ihre Kinder beantragt werden, sobald die gesetzlichen Grundlagen beschlossen sind. Der Antrag erfolgt über einen förderfähigen Altersvorsorgevertrag bei privaten Anbietern, die für die Frühstart-Rente zugelassen sind. Dazu müssen Angaben zum Kind, wie Geburtsdatum und Bildungseinrichtung, sowie Informationen zu den Eltern oder Erziehungsberechtigten gemacht werden. Nach Prüfung der Voraussetzungen wird das Depot eröffnet, und der staatliche Zuschuss von 10 EUR pro Monat wird automatisch gutgeschrieben.

Was ist das Ziel der Frühstart-Rente?
Das Hauptziel ist es, Kinder schon frühzeitig in die private Altersvorsorge einzubinden und langfristig Vermögen aufzubauen, das für die spätere Rente genutzt werden kann. Zudem soll durch den staatlichen Zuschuss ein gezielter Anreiz für Familien geschaffen werden, frühzeitig zu sparen.
Wie kann das Geld am besten angelegt werden?
Die Frühstart-Rente soll vor allem kapitalgedeckte, privatwirtschaftlich organisierte Altersvorsorgeprodukte fördern. Dazu zählen:
- Breit gestreute Fonds wie ETFs oder Aktienfonds
- Produkte mit Kapitalgarantie oder anerkannten Sicherungskonzepten
Dadurch wird sichergestellt, dass sich das Geld langfristig vermehrt, während Risiken gestreut werden.
Expertentipp
Früh starten, langfristig profitieren
„Je früher Eltern mit der Altersvorsorge für ihr Kind starten, desto größer ist der langfristige Vermögensaufbau durch den Zinseszinseffekt. Achten Sie dabei nicht nur auf die staatliche Förderung, sondern wählen Sie ein breit gestreutes, kapitalmarktbasiertes Produkt, das langfristig Renditechancen bietet und gleichzeitig sicher aufgestellt ist.“
Ich beobachte ganz genau die Entwicklungen und werde zu Beginn ihr kompetenter Ansprechpartner sein – auch in unserem Blog und auf Social Media werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Was an der Frühstart-Rente ist noch nicht endgültig geklärt?
Da das Gesetz noch im Entwurfsstadium ist, gibt es einige Punkte, die noch offen sind:
- Genaue Details zu den geförderten Produkten
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Weitere konkrete Ausgestaltung der Förderung und Verwaltung
Familien sollten daher abwarten, bis die gesetzlichen Regelungen final beschlossen sind, bevor sie verbindliche Entscheidungen treffen.
Was sollten Familien beachten?
Frühzeitig informieren: Sobald die gesetzlichen Grundlagen feststehen, kann der passende Altersvorsorgevertrag abgeschlossen werden.
Produktwahl: Achten Sie auf langfristige, breit gestreute Anlageprodukte mit Sicherungskonzepten.
Ansparhorizont: Die Frühstart-Rente ist zweckgebunden, das Kapital kann bis zum Renteneintritt nicht vorzeitig entnommen werden.
Staatliche Förderung: Prüfen Sie, ob Ihr Kind die Voraussetzungen erfüllt (6–18 Jahre, Bildungseinrichtung in Deutschland).
Vorteile der Frühstart-Rente auf einen Blick
Früher Start: Bereits ab dem 6. Lebensjahr wird ein Vorsorgedepot angelegt.
Staatlicher Zuschuss: 10 EUR monatlich pro Kind.
Kapitalmarktbasierte Renditen: Investitionen in breit gestreute Fonds oder ETFs ermöglichen langfristig höhere Renditen.
Steuerfreie Erträge: Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei.
Einkommensunabhängig: Die Förderung wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt.
Zweckgebundener Vermögensaufbau: Das angesparte Kapital ist bis zum Renteneintritt geschützt.
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Das Fazit
Die Frühstart-Rente eröffnet Familien die Möglichkeit, schon frühzeitig für die Altersvorsorge ihrer Kinder vorzusorgen. Mit staatlicher Unterstützung, langfristigem Anlagehorizont und attraktiven Renditechancen können Kinder so ein solides finanzielles Fundament für ihre Zukunft aufbauen.
Weitere Antworten
Die Förderung ist für Kinder zwischen 6 und 18 Jahren geplant. Ab dem 6. Geburtstag kann ein Altersvorsorge-Depot eröffnet werden, in das der staatliche Zuschuss von 10 EUR monatlich fließt.
Eltern, Erziehungsberechtigte oder gesetzliche Vertreter mit Wohnsitz in Deutschland können die Förderung beantragen, wenn das Kind eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht und ein förderfähiges Altersvorsorgeprodukt abgeschlossen wird.
Geplant ist die Förderung von kapitalgedeckten, privatwirtschaftlich organisierten Altersvorsorgeprodukten wie breit gestreuten Fonds, ETFs oder Produkten mit staatlich anerkannten Sicherungskonzepten. Die genaue Produktliste wird mit dem Gesetz festgelegt.